08-03-2022, 20:36
(02-03-2022, 15:23)Sixteen Tons schrieb: Also wird man von dir verlangen, für den Kindesunterhalt zu sorgen und dich stärker zu bemühen, das nötige Geld aufzutreiben. In der Praxis wird dann mit sogenanntem fiktiven Einkommen hantiert, das heißt, man behandelt dich so, als wärst du in er Lage, einen bestimmten Betrag an Unterhalt zu zahlen, obwohl du den in der Praxis gar nicht zur Verfügung hast.,
Hat jemand Kentnisse darüber, wie es beim Punkt fiktives Einkommen verhält und ob es überhaupt berücksichtigt wird, wenn z.B. wie in meinem Fall eine Begutachtung vom ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit vorliegt (Sozialmedizinische Stellungnahme), in welcher folgende Punkte auszuschließen sind.
-Anhaltende Zwangshaltungen der Wirbelsäule
-Häufiges Bücken
-Rotationsbewegungen
-Häufiges Heben oder Tragen über 5Kg ohne mechanische Hilfsmittel
-Vibrationen
-Einseitige Körperhaltung ohne Gelegenheit zum Ausgleich
-Hohe Ansprüche an die psychische Belastbarkeit
-Hohe Anforderung an das Umstellungs- und Anpassungsvermögen
-Zeitdruck
-Nachtschicht
-Maximale körperliche Arbeitsschwere: leichte Arbeit
Und kann der Richter ein fiktives Einkommen damit begründen, dass man sich um eine Weiterbildung zur Zahlung des des KU bemühen MUSS oder nur um eine Stelle mit mehr Arbeitsstunden? Da mein beim zweiteren eventuell zumindest eine sehr geringe Chance hätte, dass zu eigenem Gunsten entschieden werden könnte, aufgrund der vorliegenden Behinderungen.