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P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags
#5
Guck dir bitte mal das Formular an, das ich verlinkt habe. Es geht darum, eine bescheinigende Person oder bescheinigende Stelle zu nehmen. Dafür gibts verschiedene Möglichkeiten, die im Formular angekreuzt werden können. Man nimmt die, die passt und nicht automatisch immer nur den Arbeitgeber. Da steht z.B. "Arbeitgeber", "Sozialkasse", "Familienkasse", Stelle oder Person nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Es ist einfach eine externe Bestätigung.

Ich dachte, du hättest dich schon lange auf Pfändungen vorbereitet und wüsstest, wie das läuft. Ich halte es für einen Fehler, in alles blind hineinzurauschen und dann mal gucken, was passiert, mal jemand fragen was das jetzt bedeutet. Auf diese Weise reagierst du immer nur und nagelst längst aufgerissene Löcher zu. Die Strategie ist schon optimal. Aber leider nicht für dich, sondern für die Gläubiger, für die Juristen, für den Staat. Die tanzen Samba mit dir - aber führst nie bei diesem Tanz, sondern wirst zum Hampelmann.
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RE: P-Konto. Erhöhungen des gesetzlichen Freibetrags - von p__ - 27-09-2021, 18:04

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