20-08-2021, 22:11
(20-08-2021, 21:09)RunningMan schrieb: Was würdet ihr raten und kann sie den Unterhaltsrückstand noch einfordern.
Hängt vom Verbleib eines gültigen Unterhaltstitels ab.
Ansonsten: Mach dir keinen Stress. Wenn du Unterhalt fordern willst, lass das eine Jugendamts-Beistandschaft machen. Sind allerdings nur noch Monate, dann ist Tochter 18, Beistandschaft endet, beide Eltern sind pflichtig.