Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt fordern?
#1
Servus

Nachdem meine 17 jährige Tochter zum 1.4.2021  zu mir gezogen ist war mit der KM ausgemacht dass sie 200.- Unterhalt und die Schulbusfahrkarte bezahlt. ( Grund war dass die Kinder rumgejammert haben dass die KM sonst dass Haus verliert)

Jetzt sollte eigentlich die Busfahrkarte erneuert werden, aber Die KM weigert sich. Stattdessen wil sie bis Januar eine Monatskarte zahlen.
Bis dahin soll meine Tochter ihren Bausparer auflösen und davon den Führerschein machen, deamit sie ab ihrem 18 geb mit dem Auto zur Schule fahren kann.
Finanzieren soll sie das mit einem Job neben der Schule.

Ausserdem hätte ich noch ca 1000.-€ Unterhaltsschulden bei der KM.

Nachdem die KM als Postbotin ca 3700.- Brutto verdient und in ihrem von mir gebauten Eigenheim ( muss sie noch abbezahlen) mit ihrem neuen LG lebt und die kleine Ständig unter Druck setzt sie soll sich endlich Arbeit suchen. Habe ich gute Lust zum Ja zu rennen und den vollen Unterhalt zu fordern.

Was würdet ihr raten und kann sie den Unterhaltsrückstand noch einfordern.

Grüsse RunningMan
Zitieren
#2
(20-08-2021, 21:09)RunningMan schrieb: Was würdet ihr raten und kann sie den Unterhaltsrückstand noch einfordern.

Hängt vom Verbleib eines gültigen Unterhaltstitels ab.

Ansonsten: Mach dir keinen Stress. Wenn du Unterhalt fordern willst, lass das eine Jugendamts-Beistandschaft machen. Sind allerdings nur noch Monate, dann ist Tochter 18, Beistandschaft endet, beide Eltern sind pflichtig.
Zitieren
#3
Hallo P

Der Titel wurde mir von der Beistandschaft die die KM eingerichtet hatte im April ausgehändigt.

Das ab dem 18 geb anders gerechnet wird ist klar. Da hab ich auch kein Problem damit, meine Tochter soll erst mal in Ruhe ihr Abi machen
Zitieren
#4
Wenn sie den Titel nicht mehr hat, kann sie zunächst nicht pfänden.
Zitieren
#5
Liegen Titel vor?
Hatte die Mutter damals Unterhalt oder teilweise Unterhalt gefordert?

Ich würde von ihr genau das fordern, was sie damals gefordert hat.

Wenns nur noch ein paar Monate sind, dann würde ich wenigstens so viel fordern, dass die 1000,-€ Unterhaltsschulden weg sind.
Für mich hört sich das aber so an als gäbe es gar keine Nachweise und als hättet ihr das immer irgendwie und sehr locker geregelt.

Ansonsten kann auch sagen, für die paar Monate Sch... drauf. Die 200,-€ + X zahl ich dann halt, wenn ich in keiner finanziellen Notlage bin. Deine 17-jährige Tochter wird das zu schätzen wissen und wird diese Angelegenheit ab 18 selber mit Mami austragen müssen.
Aber ich bin auch sehr entspannt mit Geld. Ich hasse solche Geldforderungen. Es raubt Zeit und kostet Energie und verdirbt den Charakter.

Wenn die Mutter was zahlt, dann würde ich das mit der Tochter offen kommunizieren. Ist ja 17. Sie kann erfahren, dieser Betrag kommt von Mutter und soviel ist Kindergeld.
Viele Mütter verschweigen ja gerne ihren Kindern was Väter zahlen.....was sehr schäbig ist.

Mit dem Titel haben sich die Posts überschnitten.

Die Mutter wollte damals einen Titel gegen Dich.... also würde ich ganz normal Unterhalt fordern.

Ob die 1000,-€ stimmen, solltest Du trotzdem klären.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
Zitieren
#6
(20-08-2021, 22:27)Ruckzuckmaschine schrieb: Hatte die Mutter damals Unterhalt oder teilweise Unterhalt gefordert?

Ich würde von ihr genau das fordern, was sie damals gefordert hat.

Anfangs haben sich ihre Forderungen in Grenzen gehalten , Später dann waren 2 Kinder bei ihr und 1 bei mir und ich habe nach DDT gezahlt für die Jüngste.
Vor drei Jahren ist dann mein Sohn zu ihr zurück gezogen und von Da an hat sie immer das Maximum gefordert obwohl ich wegen Krankheit und Berufswechsel teilweise sogar unter Selbstbehalt gelandet bin ( daher auch die Rückstände)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind kommt 3 Wochen zu mir: Unterhalt fordern? Antragsgegner 30 20.474 15-06-2013, 21:50
Letzter Beitrag: Antragsgegner

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste