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Kindesunterhalt ab 18
#6
Das ist ungünstig. Dann bist du es, der klagen und begründen muss.
Wenn du aber Anhaltspunkte hast, dass die Mutter Einkommen verschleiert, dann würde ich klagen. Das Risiko ist zu gross, dass sich das noch Jahre hinzieht. Die Kinder werden nach der Schule ja nicht unterhaltsunbedürftig, sondern verlangen dann meist als Student noch Jahrelang Unterhalt. Die Rangfolge sinkt zwar und dein Selbstbehalt steigt, es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr, aber der Unterhaltsbedarf steigt fett auf 860 EUR (vor wenigen Jahren noch unter 700 EUR) und eine Haftungsquote zu deinen Ungunsten wird extrem teuer für dich. Da wäre es angezeigt, so bald wie möglich vollständige Auskunft mit Nachweisen zu verlangen, sonst wirst du noch viele Jahre beschissen.

Dazu brauchst du leider einen Anwalt, der dich vor Gericht vertritt. Die Anwaltsjustizministerin hat dafür eine Anwaltspflicht eingeführt, damit sich ihr Clan noch hemmungsloser noch voller fressen kann, früher ging es ohne Anwalt.
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Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 27-10-2020, 21:52
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 27-10-2020, 22:50
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 03:40
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 28-10-2020, 09:39
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 10:08
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 28-10-2020, 10:29
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Austriake - 28-10-2020, 11:32
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von IPAD3000 - 28-10-2020, 13:32
Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 10-08-2021, 20:32
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 10-08-2021, 22:04
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Lullaby - 10-08-2021, 22:10
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 10-08-2021, 22:16
Fachoberschule - von Bumpi - 30-08-2021, 18:27
RE: Fachoberschule - von RunningMan - 30-08-2021, 19:28

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