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Kindesunterhalt ab 18
#2
Unterhalt ausschliesslich direkt auf das Konto der volljährigen Berechtigten zahlen!
Gegenüber der Ex hast du kein Auskunftsrecht. Sie auch nicht bei dir. Nur das unterhaltsberechtigte Kind hat ein Auskunftsrecht gegen beide Eltern. Und du hast das Recht, vom Kind zu verlangen dir die Auskünfte der Mutter zugänglich zu machen.

Es muss also übers volljährige Kind laufen. Und hier liegt auch das Problem bei der Durchsetzung einer eventuellen gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Mutter. Du kannst das nicht fordern. Der Volljährige kann das nur fordern. Aber zwingen kannst du ihn nicht dazu. Du kannst nur argumentieren, dass er bei der Mutter die Zügel schleifen lässt und deshalb ein höherer Unrterhaltsanteil auf dich entfällt.
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 27-10-2020, 21:52
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 27-10-2020, 22:50
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 03:40
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 28-10-2020, 09:39
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 10:08
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 28-10-2020, 10:29
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Austriake - 28-10-2020, 11:32
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von IPAD3000 - 28-10-2020, 13:32
Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 10-08-2021, 20:32
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 10-08-2021, 22:04
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Lullaby - 10-08-2021, 22:10
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 10-08-2021, 22:16
Fachoberschule - von Bumpi - 30-08-2021, 18:27
RE: Fachoberschule - von RunningMan - 30-08-2021, 19:28

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