Eines vorab:
wer den gleichen Mindestunterhalt zahlt wie der Staat beim Unterhaltsvorschuß (derzeit um die 130.- € je Kind/Monat), der kann sich nicht strafbar machen. Sonst würde sich ja der Staat selbst strafbar machen.
Im Prinzip lohnt es sich eigentlich nicht, wegen Kindesunterhalt für ein Kind seine Existenz hier aufzugeben und ins Ungewisse zu flüchten (ich habs gemacht, aber wegen Ehegattenunterhalt und anderen Dingen). Will sagen: so lange du immer schön diese 130-140 € im Monat zahlst, kann man dich nicht strafrechtlich verfolgen. Anzeigen kann man dich schon, aber es wird zu keiner Verurteilung führen.
Ansonsten wäre wichtig zu wissen, welcher Art diese "gerichtliche Vereinbarung" denn war - war es ein Vergleich? Wenn, dann ist dieser Vergleich der vollstreckbare Titel. Einen weiteren brauchts dann nicht mehr. Da du den Vergleich volljährig und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte geschlossen hast, kommst du da auch nicht mehr heraus - weil du ein Mann bist. Eine Frau schon, aber das ist jetzt ein anderes Thema.
Wenn in dem Vergleich steht, dass du immer den Mindestunterhalt zahlen willst, dann ist doch alles ok soweit - weil den wirst du immer zahlen müssen, führt kein Weg dran vorbei.
Eine Auswanderung kann nur aus anderen Gründen Sinn machen, das Unterhaltsprellen wäre da nur ein angenehmer Nebeneffekt.
wer den gleichen Mindestunterhalt zahlt wie der Staat beim Unterhaltsvorschuß (derzeit um die 130.- € je Kind/Monat), der kann sich nicht strafbar machen. Sonst würde sich ja der Staat selbst strafbar machen.
Im Prinzip lohnt es sich eigentlich nicht, wegen Kindesunterhalt für ein Kind seine Existenz hier aufzugeben und ins Ungewisse zu flüchten (ich habs gemacht, aber wegen Ehegattenunterhalt und anderen Dingen). Will sagen: so lange du immer schön diese 130-140 € im Monat zahlst, kann man dich nicht strafrechtlich verfolgen. Anzeigen kann man dich schon, aber es wird zu keiner Verurteilung führen.
Ansonsten wäre wichtig zu wissen, welcher Art diese "gerichtliche Vereinbarung" denn war - war es ein Vergleich? Wenn, dann ist dieser Vergleich der vollstreckbare Titel. Einen weiteren brauchts dann nicht mehr. Da du den Vergleich volljährig und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte geschlossen hast, kommst du da auch nicht mehr heraus - weil du ein Mann bist. Eine Frau schon, aber das ist jetzt ein anderes Thema.
Wenn in dem Vergleich steht, dass du immer den Mindestunterhalt zahlen willst, dann ist doch alles ok soweit - weil den wirst du immer zahlen müssen, führt kein Weg dran vorbei.
Eine Auswanderung kann nur aus anderen Gründen Sinn machen, das Unterhaltsprellen wäre da nur ein angenehmer Nebeneffekt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1