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Volljähriger fordert Unterhalt
Guten Morgen Ihr,

nach etwas über 4 Monaten komplettem stillschweigen habe ich Post vom gegnerischen Anwalt erhalten.

Hier benötige ich eure Hilfe bei einer Stellungnahme bzw. weiterem Vorgehen, ich versuche weitestgehend zusammenzufassen :

Es wird laufender Unterhalt ab Juni 2023 i.H. von 378 € gefordert, sowie zahlbar bis 8.6.23 Unterhaltsrückstand i.H. von 3290 € ( 09.2022.-12.2022 je 350€ und ab 01.2023 je 378€ ).

Meine Überstunden wurden mit Verweis auf OLG Leitlinie Nummer 1.3 nicht abgezogen ( Aus meiner Sicht überobligartorisch da nicht berufstypisch, ich diese Überstunden auch nicht machen müsste oder sie von der Geschäftsführung unterbunden werden )

Fahrtkosten wurden pro KM mit 0,28€ berücksichtigt ( rund 85€ , wobei die genommenen KM falsch sind als auch laut Leitlinie 0,41€ pro KM gerechnet werden, hier bezieht man sich allerdings auf mein PKW Darlehn von 191€ welchen man zwar nun mit einbezieht, dann aber nur 0,28€ für die KM Leistung, dieses Darlehn ist jedoch noch von vor der Trennung vor 2018 und daher auch Altlast).

Mein bereinigtes Netto wird mit 2622€ betitelt, dies würde ich bestreiten ?

Weiter wird geschrieben, das unter Berücksichtigung, das ich drei Kindern zu Unterhalt verpflichtet bin, mir mein notwendiger Selbstbehalt verbleiben muss, ergibt sich ein Unterhaltsanspruch meines Sohnes i.H. des Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeldes.
Das haut ja schon mal nicht hin, selbst mit den Zahlen vom Anwalt lande ich unter meinem Selbstbehalt da ich Unterhalt an die anderen beiden Kids i.H. von 926€ leiste.


Weiter wird geschrieben das der Mandant die Schule besucht, daneben ist er nicht verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Einkünfte die er dennoch aus einer Nebentätigkeit erziehlt sind überobligatorisch und nicht bedarfsdeckend anzurechnen .
Ist dem so ? Es wurden keine von mir geforderten Nachweise zu Vermögen und einkommen aus Selbstständigkeit oder Nebentätigkeiten übermittelt. Insofern Auskünfte nicht ordentlich erteilt ? Ob es überobligatorisch ist, müsste man dann nach Auskunfterteilung klären oder ?

Weiter wird geschrieben das die Kindesmutter hinsichtlich Kindesunterhalts nicht leistungsfähig ist.
Kindesmutter erhält:
Krankengeld Kalendertäglich 13,57 = 407,10 pro Monat ( Nachweis ist vom 20.3.23 , Krankengeldbezug ab 08.02.2022 )
Für das Jahr wurde 440€ für Gitarrenunterricht erhalten( aus selbstständigkeit sowie über einen VHS Kurs ) = 36,67 im Monat ( Manuelle Quittungen wurden beigefügt. Dies würde ich bestreiten wollen, ich gehe eher von weit über 400€ im Monat aus.

Die Mutter zahlt Immobilienverbindlichkeiten :
289€ Schwäbisch Hall ( Keine Nachweise beigefügt ) Überhaupt anrechenbar ? Vermögensbildend ?
192,71 Kreditzinsen ( Nachgewiesen als Bescheinigung über Aufnahme von Fremdmitteln, von der Bank )
200€ monatlich für einen Privatkredit bei einer Privatperson zum Einbau einer neuen Heizung ( Kreditsumme 9270€ )
Der Kredit, oder besser die Vereinbarung ist datiert auf den 20.3.2023.
Weitere Nachweise dazu wurden nicht erbracht, lediglich das einseitige Schriftstück das der Betrag an die KM zum Erwerb und Einbau der neuen Heizung geliehen wurde und diese monatlich 200€ zahlt.
Diesen Privatkredit würde ich in Frage stellen sowie als nicht anrechenbar ansehen ? Ich habe diese Person gegoogelt, diese ist Beraterin beim Weissen-Kreuz, Lebensberaterin, Hilfe für Schwangere...
Was meint ihr dazu ?

Weiter steht dort das die KM berichtet das die selbstbewohnte Immobilie stark sanierungsbedürftig ist, die Immobilie sei nicht vermietbar. Es wird als Wohnwert ein Kaltmietwert zugrunde gelegt, welcher in der Höhe den Verbindlichkeiten gegenüberstehen dürfte.
Nachweise dazu wurden in keinster weise erbracht, weder qm noch Kaltmiete etc.
Es gibt aus der Scheidung ein gerichtliches Hausgutachten von 03.2022 welches ich selber auch habe, wie auch die Mutter, daraus ergeben sich ( 173qm, wenn ich dies mit einer Kaltmiete von 7,84€ veranschlage komme ich auf einen Wohnwert von 1356€, abzüglich belegte Zinsleistung von 192€ komme ich somit auf einen tatsächlichen Wohnwert von 1164 €
Sollte man dies mitteilen oder darauf verweisen das keine Belege erbracht wurden ?

Es wird geschrieben das der KM kein Einkommen verbleibt welches ihren selbstbehalt übersteigt.

Auch sei der KM kein Einkommen aus Familienunterhalt zuzurechnen, sie ist seit dem 8.12.2022 verheiratet.

Der neue Ehemann erhielt im Jahr 2022 Brutto 30197€
Gehaltsnachweise wurden beigefügt:
12.2022 Jahresbrutto 30197,60 ; Auszahlungsbetrag 20886 = Monatlich 1740 Steuerklasse 4
01.2023 Festlohn Brutto 1840 ; Netto 1491 Steuerklasse 3
02.2023 Festlohn Brutto 2790 ; Netto 2241 Steuerklasse 3

Anwalt Rechnet Monatlich 2013€ aus im Schnitt basierend auf den Werten von 2022
5% Pauschale werden geltend gemacht sowie ein Kredit von 424€ welchen dieser zur Hälfte trägt.
Es soll ein bereinigtes Netto für Dezember 2022 von 1228 und ab Januar von 1582€ verbleiben.

Mit diesem Nettoeinkommen schuldet er seiner Tochter vorrangig Unterhalt ( diese Wohnt im selben Haushalt )

Also ich komme auf ein höheres bereinigtes Netto, scheinbar hat die den Kredit nicht hälftig sondern komplett abgezogen.

Steuererklärungen fehlen gänzlich.

Wie wäre das Familieneinkommen zu berechnen ?

Was meint Ihr wie da am besten drauf zu antworten wäre ? Ich würde vermutlich detailliert Stellung zu nehmen, und mehr schreiben als überhaupt notwendig.
Nachweislich wurden nicht alle geforderten Auskünfte erteilt, was mein Sohn nach dem Schulbesuch welcher ende 07.2023 endet macht ist auch nicht ersichtlich.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
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Volljähriger fordert Unterhalt - von Trullo1 - 29-06-2021, 21:36
RE: Volljähriger fordert Unterhalt - von p__ - 29-06-2021, 21:56
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RE: Volljähriger fordert Unterhalt - von bubi - 29-06-2021, 23:13
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