(04-10-2022, 19:20)NurErzeuger schrieb: Ein geliebtes Kind lässt man solange studieren, bis es einen Abschluss hat.
Nö, ich nicht!
Wenn ein Kind zu faul oder zu dumm ist, ein Studium (oder eine andere Ausbildung) zügig in annähernd der Regelzeit erfolgreich zu beenden, bekommt es von mir kein Geld mehr.
Und ich habe die Gerichtsverfahren, die mir wegen dieser Haltung aufgezwungen wurden, im wesentlichen auch gewonnen.
(04-10-2022, 19:20)NurErzeuger schrieb: Was ich machen würde. Spätestens nach Überschreiten der Regelstudienzeit würde ich die Unterhaltszahlungen einstellen. Bei begründetem Verdacht auch schon früher. Wurde hier aber etwas Geld zur Seite legen.
Hier stimme ich Dir zu.