01-10-2021, 21:51
(30-09-2021, 12:08)mrsandman schrieb: Dein Sohn hat das Gespräch ausgeschlagen. Jetzt würde ich es der Gegenseite so schwer wie möglich machen und den gegnerischen Anwalt schön beschäftigen.
- dein Sohn muss ebenfalls evtl. Einkünfte und Vermögen offenlegen, aus diesen hat er vorrangig selber seine Lebensunterhalt zu zahlen
In der Theorie Ja, in der Praxis......................... Mein Kind brauchte überhaupt gar nichts derartiges offenzulegen Das einzigste was sie je vorgelegt hat, ist eine Immatrikulationsbescheinigung. Zum Rest hieß es nur "Beweis bei Bedarf". Den hat es aber offensichtlich nie gegeben (weder beim AG noch beim OLG), sondern da wurde sich gar nicht erst dran interessiert.