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Frage zum Umgang und brauch ich einen Anwalt
#3
Bei 500km Entfernung hat dein Umgang sowieso ein enges Verfallsdatum und du wirst im Leben der Kinder nie mehr als der seltene Wochenendonkel sein können. Diese Entfernung stranguliert früher oder später alles. Ich weiss, dass du das nicht tun wirst, das tun Väter in deiner Phase nur selten, aber ich würde den Kontakt abbrechen und mich besser auf mein eigenes Leben konzentrieren. Lass den neuen reichen Lover der Ex den Papi spielen. Langjährig verbunden bleibst du sowieso - Dank Unterhalt. Du sparst aber Unmengen an Zeit, Nerven, Ärger und verlierst nichts, was du nicht schon verloren hast.

Die Kinder einfach dabehalten darfst du nicht. Für mehr Umgang musst du dich mit der Mutter einigen oder erfolgreich auf eine andere Umgangsregelung klagen. Wenn der Richter meint, eine Ferienwoche bei dir wäre statthaft, heisst das nicht dass die Kinder dann auch bei dir sind. Sabotage, Retourkutschen, Verweigerung ist für Mütter in Deutschland ein Bad in Champagner.

(28-06-2021, 13:09)Muerto schrieb: Stimmt es, dass in vielen Ländern der EU das Wechselmodell standard ist? Also das Kind lebt eine Woche beim Mama...dann bei Papa und es gibt keinen Unterhalt bzw Kindergeld wird geteilt?

So in etwa stimmt das, ohne jetzt ins Detail zu gehen. Sehen kann man das z.B. in Frankreich, Niederlande, ganz Skandinavien, vermehrt auch in Italien, die aktuelle Situation in Osteuropa weiss ich nicht. Und fast überall gilt auch: Gemeinsame Sorge ab Geburt unabhängig davon, ob die Eltern einen Trauschein haben oder nicht. Mit dem Unterhalt ist es auch noch etwas komplizierter wie "kein Unterhalt". Manchmal gehts nach Betreuungsanteilen, manchmal nach Einkommensanteilen.

Das bringt dir leider überhaupt nichts. Die Familienrechtssteinzeit in Deutschland kannst du nicht ändern.

(28-06-2021, 13:09)Muerto schrieb: Und noch was hab ich gelesen...stimmt es, dass ich die Raten für ein Autokauf per Kredit vom Gehalt abziehen kann? Also sagen wir ich würde 2000,- verdienen...840 müsste ich an Unterhalt zahlen (1160,- Selbstbehalt)...und ich kaufe mir ein Auto mit 300,- Ratenzahlung. Könnte ich die 300,- vom Unterhalt abziehen?

Es gibt wenige Sonderfälle, in denen in bescheidenem Umfang ein Auto einkommensrelevant für den Unterhalt ist. Du musst zum Beispiel nachweisen, dass du ausschliesslich mit dem Auto zur Arbeit fahren musst und keine andere Möglichkeit besteht. Andere Möglichkeiten bedeuten nicht nur die öffentlichen Verkehrsmittel, sondern auch Fahrgemeinschaften oder ein Arbeitsplatzwechsel oder ein Wohnortwechsel. Das hat ausserdem Grenzen.

Interessieren würde mich, wie es zu dem zweiten Kind kam. Einmal lässt man sich ja hereinlegen, das kann ich verstehen. Hast du nähere Gedanken an die wundersame Kinderentstehung dann ausgeblendet, dass du weiterhin sorglos und ungeschützt geblieben bist? Und gibts eigentlich einen Vaterschaftstest?
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RE: Frage zum Umgang und brauch ich einen Anwalt - von p__ - 28-06-2021, 19:05

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