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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#16
(19-06-2021, 23:22)Dassault schrieb: Es gibt einen Titel der den Mindestunterhalt zu beruecksichtigen hat.
Der ist in Albanien oder Schweiz natuerlich anders wie in BRD.
Meine ausgedehnte ausfuerliche Recherche besagt das sogar der BGH (durch Urteile) die Beruecksichtigung unterschiedlicher Lebenshaltungskosten zwingend vorsieht.

Ich frage mich auch was der Sinn der zwei jährigen Einkommenspruefung ist?
Bedeutet das in der Tat das der Unterhalt bei Einkommen zuwachs dann von rechtens erhöht wird, bei Einkommensminderung der Unterhalt nur gesenkt wird wenn man erfolgreich vor Gericht zieht?

Genau.

Aber da du es noch immer nicht verstanden hast, versuche ich es jetzt auch einmal: es existiert ein vollstreckbarer Titel - du hast es gerichtliche Vereinbarung genannt (wobei es da noch einen wichtigen Unterschied gibt - war es ein Urteil, oder ein Vergleich?). Dort steht ein monatlicher Zahlbetrag in Euro - und genau den hast du zu bezahlen. Punkt.
Wenn du später, nach dieser "gerichtlichen Vereinbarung", deine Einkommensverhältnisse änderst, zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten, zum Beispiel durch Arbeitsplatzverlust, Auswanderung, Wegzug in ein Land mit höheren Lebenshaltungskosten - so war das deine freie Entscheidung. Die kannst du treffen wann immer du willst - aber nie zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten.
Die Gerichte in Deutschland sind sogar der Auffassung, dass du deine Verhältnisse gar nicht ändern darfst, wenn du unterhaltspflichtig bist. Insofern sind sogar Einschränkungen der Grundrechte wie freie Berufswahl, freie Wahl des Wohnortes oder dergleichen hinzunehmen.
Der legale Weg herunter von so hohen Unterhaltsbeträgen ist die Abänderungsklage - und da kommt es jetzt darauf an, welcher Art die von dir erwähnte "gerichtliche Vereinbarung" ist. Bei einem damals eingegangenen Vergleich kannst du dir den Aufwand sparen, keine Chance. Schliesslich hast du den Vergleich damals geschlossen als Volljähriger im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte. Was anderes wäre es, wenn du eine Frau wärst. Die können im Nachhinein jeden Vertrag angreifen mit der Begründung, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hormonell bedingt wegen Eisprung, Schwangerschaft oder Geilheit nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen zu sein. Es gibt hierzu ein Urteil des Bundesgerichtshofes, hier im Trennungsfaq zu finden.
Wenn die "gerichtliche Vereinbarung" auf einem Urteil beruht, gibt es vielleicht eine Chance, wenn du die zwischenzeitlich eingetretene nachteilige Veränderung deiner Einkommensverhältnisse gut begründen kannst. Aber auch da sind die Chancen nicht besonders rosig. Der Richter kann sogar befinden, du hättest dir dann eben nicht in der Schweiz, sondern woanders einen Job suchen sollen, damit du Unterhalt zahlen kannst. Oder du hättest Lotto spielen und den Jackpot knacken können, um leistungsfähig zu sein. Irgendetwas in dieser Art kannst du erwarten.

Stellt sich die Frage, was für dich besser ist: Abänderungsklage anstrengen für viel Geld (geht in Deutschland ohne Anwalt nicht), diese zu verlieren und trotzdem weiter den Unterhalt zahlen müssen, den du heute schon zahlst - oder einfach den Betrag zahlen, den du schon angeboten hast und den offenbar das Jugendamt bereit ist zu akzeptieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von Austriake - 20-06-2021, 08:43

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