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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#10
Es gibt einen Titel der den Mindestunterhalt zu beruecksichtigen hat.
Der ist in Albanien oder Schweiz natuerlich anders wie in BRD.
Meine ausgedehnte ausfuerliche Recherche besagt das sogar der BGH (durch Urteile) die Beruecksichtigung unterschiedlicher Lebenshaltungskosten zwingend vorsieht.

Ich frage mich auch was der Sinn der zwei jährigen Einkommenspruefung ist?
Bedeutet das in der Tat das der Unterhalt bei Einkommen zuwachs dann von rechtens erhöht wird, bei Einkommensminderung der Unterhalt nur gesenkt wird wenn man erfolgreich vor Gericht zieht?
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von Dassault - 19-06-2021, 23:22

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