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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#3
Ich habe den Rückschein mit entgegengenommener Unterschrift.
Auch wird sich , als einziges, auf die freiwillige Zahlung bezogen die ich Anbot.

Per Bote und GV scheidet bei mir aus.

Sind Fälle bekannt wo die Postsendung angenommen wurde und hinterher behauptet worde das es sich nur um unbeschriebenes Papier handelt?

Natürlich traue ich diesbezueglichen Behörden wirklich ALLES zu.
Und leider habe ich keine Erklärung das meine Auskünfte inkl. Belege in Kopie vollstaendig ignoriert und ich , OHNE darauf hinzuweisen das etwas fehle oder unvollständig wäre, mir einfach einen neuen Ermittlungsbogen und Verpflichtungserklärungen zur erneuten Ausfüllung zu zusenden.

Im Nachhinein bin ich noch auf eine Frage gekommen.
In meinem Fall weigert sich das Amt, ohne nur mit einem Buchstaben darauf einzugehen, die geforderten Summen ins Verhältnis zur Kaufkraftparität/Wechselkursentwicklung zu bereinigen. Von der übrigens auch mein Selbstbehalt berührt wird.

Das hat in Deutschland bei relevantem Auslandsbezug obligatorisch zu erfolgen.

Standartmässig wird mir mit Zwangsvollstreckung gedroht.

In meinen Augen ist das klarer Rechtsbruch. Muss ich für den Fall  in D einen Anwalt nehmen um die Bereinigung einzuklagen die das Amt ohne jegliche Begründung ignoriert?
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von Dassault - 19-06-2021, 17:22

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