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Hat jemand Erfahrung im Zugwinnausgleich, wenn man nicht mit im Grundbuch steht? Meine Anwalt sagte, dass es nach einer bestimmten Anzahl der Ehejahre nicht mehr relevant ist und man dennoch ein Anspruch auf 50 Prozent hat. Ja ich weiß, ich hätte mich damals direkt mit eintragen lassen müssen, aber ich war jung dumm und naiv..:-(
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Der Zugewinnausgleich ist doch sowieso unabhängig davon. Es handelt sich ja um den Zugewinn. Wenn also die Ehefrau im Jahre 2000 z.B. ein Haus erbte das in ihrem Alleinbesitz ist, dass ist und bleibt das ihres. Aber wenn ihr euch im Jahre 2021 scheiden lasst und die Immobilienpreise sind stark gesteigen, dann fällt der Wertzuwachs dieses Hauses in den Zugewinn.
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(12-06-2021, 13:37)Rumble schrieb: Hat jemand Erfahrung im Zugwinnausgleich, wenn man nicht mit im Grundbuch steht? Meine Anwalt sagte, dass es nach einer bestimmten Anzahl der Ehejahre nicht mehr relevant ist und man dennoch ein Anspruch auf 50 Prozent hat. Ja ich weiß, ich hätte mich damals direkt mit eintragen lassen müssen, aber ich war jung dumm und naiv..:-(
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