12-06-2021, 19:47
(12-06-2021, 19:06)Mädchenpapa schrieb: Was ist eine Entscheidung nach §1628 BGB?
https://duckduckgo.com/?q=§1628+BGB
Zitat:Darf sie doch ohne meine Zustimmung gar nicht?
https://duckduckgo.com/?q=Ertrotzte+Kontinuität
Zitat:Ich habe in der Vergangenheit im Spaß ein paar Sachen zur Mutter gesagt, die man mir negativ auslegen könnte, aber ich denke nicht, dass sie das beweisen kann. Wird sie sowas vor Gericht ansprechen?
Es geht in so einem Verfahren nicht um Freundlichkeit und nicht darum, wer den anderen vielleicht beleidigt hat. Es geht der Theorie nach darum, was das Beste für die Kinder ist und in der Praxis gehts darum dich möglichst einfach und gründlich so vom Spielfeld zu fegen, dass du bis auf eine fette Unterhaltspflicht draussen bist.
Zitat:Wie läuft das dann im Gericht überhaupt genau? Wer wird alles befragt? Dürfen auch andere Familienmitglieder z.B. Schwiegereltern aussagen?
Es läuft nicht so wie in einem TV-Film. Es gibt keine anderen Elternhelfer wie zum Beispiel Verwandte und Freunde, die der Richter dazuholt, es gibt keine "Zeugen", alles spielt sich nicht im Straf- sondern Zivilrecht ab. Dazugeholt wird jemand vom Jugendamt und eben eventuell ein Gutachter.