22-02-2022, 19:47
(22-02-2022, 16:52)Huhnlus schrieb: Wovon hängt es ab ob eine Woche oder drei Jahre?
Vom Staatsanwalt. Eine Anzeige ins blaue hinein blockiert überhaupt nichts. Sie berechtigt nicht, den Umgang einzustellen. Das kann sie de facto auch einfach so, ohne Anzeige. Es könnte höchstens eine Erwähnung wert sein, wenn du auf Umgang klagst und sie argumentiert, dass das was gegen dich läuft. Wird aber auch dann nichts bewirken. Das ist einfach zu durchsichtig. Dreh das mal und spiel nach Stille den zerknirschten, hilfreichen Unterstützer. Wenn sie sich abgeregt hat, fällt sie vielleicht drauf rein.
Du solltst die menschliche Ebene finden und probieren, nicht die Gerichtliche.
Wenn du meinst, das läuft nicht und es macht dich fertig, dann hefte alles ab. Auf die gerichtliche und gradlinige Tour wirst du bei der nichts erreichen.