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Antrag gleichwertige Betreuung und gem. Sorge
#4
Da hast du dir einiges vorgenommen. Überlege dir, die gemeinsame Sorge erst einmal auszuklammern und damit den Antrag leichter zu machen. Oder nur zu verfolgen, wenn wirklich neue Argumente dafür vorhanden sind, die im letzten schiefgegangenen Verfahren ganz anders lagen. Vor allem, wenn wieder dasselbe Gericht damit befasst ist.

(10-07-2017, 23:14)Absurdistan schrieb: Zum Dank, weil die Beistandschaft es nicht verstanden hat, wurde ich als Sozialschmarotzer bezeichnet.

"Rückmeldungen" dieser Art sind für mich eine Trefferanzeige und bestätigen mich. Abgesehen davon gibts auch meinerseits einige Bezeichnungen, die für die Gegenrichtung verwende. Die habe ich auch schon mitten im Gerichtssaal gesagt. Nichts weils irgendwas bringt, sondern weil es mir Spass macht.
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