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Unterhaltsvorschuss Post, Formular, Arbeitsbemühungen
#28
(08-08-2021, 15:22)ArJa schrieb: Moin,

also: Ich kenne keine EGV im Jobcenter ( zumindest wenn es sich um eine sogenannte gemeinsame Einrichtung handelt - und nicht um ein Jobcenter in kommunaler Trägerschaft .. ) wo monatlich 30-40 Bewerbungsbemühungen verlangt werden. Ich hab auch schon einige hundert davon gesehen ...

So blöd sind die nun auch wieder nicht, als dass die nicht wissen, dass hier einmal eine Massenmail abgesetzt wird ...

Üblich sind bei leistungsfähigen ! Bewerbern 7-8 Bewerbungen die verlangt werden; bei Arbeitslosen die sich im Fallmanagement befinden vielleicht zwischen 2-4 jeweils qualifizierte Bewerbungen.
Wofür man im übrigen auch Bewerbungskosten geltend machen kann. Frag sie mal nach ihren ermessenslenkenden Weisungen, da steht die jeweilige Höhe im betreffenden JC drin.

Die schikanöse Praxis 30-40 Bewerbungen zu verlangen kenne ich nur von den Sozialämtern, aber mag sich das in kommunalen Jobcentern so übertragen haben... ist in jedem Fall völliger Blödsinn...

Gruß
ArJa

Oh sorry - hab grad gesehen , dass sich die Fragen aus 2018 ergeben haben und es jetzt um was Anderes geht - aber vielleicht kann der eine oder Andere doch was damit anfangen ....

Hi, schau mal in das Posting über diesem: Austriake hat Recht, es ist NIE genug. Die JC bestehen auch nicht auf 30-40 Bewerbungen/mtl. weil die Wissen, dass das nichts bringt und kostenmäßig auch nicht übernommen wird. DAS allerdings interessiert ein Familiengericht und ein JA/UVK nicht im geringsten! Im Gegenteil wird erwartet, die anfallenden Kosten selbst zu tragen bis hin zu (Originalzitat des Richters aus meinem Verfahren 2010, von dem mir heute noch förmlich die Ohren klingeln): "wenn Sie dann nicht mehr genug Geld für Ihren Lebensunterhalt haben, kann von Ihnen auch erwartet werden mal eine zeitlang zu Hungern (!!). Schließlich werden Sie bei vollzeitigen Bewerbungsbemühungen AUF JEDEN FALL eine Arbeitsstelle bekommen, mit der Sie in der Lage sind den laufenden Unterhalt zu bezahlen!" Kann man kaum glauben solche Äußerungen, stehen folgerichtig auch weder im Sitzungsprotokoll noch im Beschluss (welcher dafür dann allerdings die "Gesinnung" des Herrn Richters dennoch zum Ausdruck bringt).

(08-08-2021, 11:48)Milchbar schrieb: Hallo,

ich bin wieder in Beschäftigung, muss ich dieses der Helferinnenindustrie unaufgefordert melden?


MfG

(08-08-2021, 11:49)p__ schrieb: Wenn nichts anderes explizit in einem Beschluss festgelegt wurde: Nein.

Vorsicht! Es könnte sein, das p__ hier ausnahmsweise mal irrt!

In meinem OLG-Verfahren wurde eindeutig festgestellt, das, obwohl unbestritten das JA bei mir 7 (!!) Jahre lang keine Einkommensüberprüfung durchgeführt hat, ICH das JA darüber hätte informieren müssen, ob wann und das ich wieder soviel Einkommen erziele, das man bei mir etwas Pfänden kann. Vollkommen ungeachtet der Tatsache, das auch bei mir das JA genau das Gleiche geschrieben hat von wegen "gehen wir davon aus, das Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selber sicherstellen können. Bitte zahlen Sie daher......................" Dies hat das OLG völlig ignoriert! Bei mir gab es übrigens auch vorher keinerlei Aufforderung weder per Beschluss noch JA-Mitteilung oder sonstwie, dies gefälligst selber zu tun.

Auch bei Dir liegt anscheinend ein 15 Jahre alter Beschluss vor, aus dem wohl noch nie vollstreckt wurde, genau wie bei mir seinerzeit. Vermutlich wird man sich auch da darauf berufen, das z.B. eine Verwirkung der Ansprüche nicht in Frage kommt, weil man ja nur nicht vollstreckt hätte, da bei Dir eh nichts zu holen war. Verjährung scheidet eh aus, da gehemmt bis zur Volljährigkeit des Kindes (bzw. aktuell 21. Lj). Und da DU ja nicht selber (!) mitgeteilt hast, das bei Dir nun wieder was zu holen ist........................... Siehe oben................
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RE: Unterhaltsvorschuss Post, Formular, Arbeitsbemühungen - von Gast1969 - 09-08-2021, 18:06
Wieder Post UVG und Formular - von Milchbar - 06-05-2021, 17:27

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