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Wenn UhV-Schulden zu Einkommen werden...
#8
(23-02-2021, 21:21)bubi schrieb:
(23-02-2021, 19:16)Vater Morgana schrieb: Rechtsgrundlage? Ich frage für einen Freund.

VM Cool

https://www.familienrecht.net/unterhaltsvorschuss/

"So regelt § 7 UVG  beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann."

Man muss halt aufpassen, das man nichts unterschreibt wie eine Ratenzahlung oder Stundungsvereinbarung. Sonst hat man nähmlich Schulden an der Backe, die man rechtlich eigendlich nicht hätte..

Ich häng ja auch noch gerade mit der UVK aneinander.......................

Vermutlich ist es aber am Ende so, dass, wenn man keine Kenntnis über den Zeitraum hatte, dann die maximale mögliche Zeit verlangt wird, da man ja ansonsten sicher eine Mitteilung über Beendigung bekommen hätte und da man keine vorher erhalten hat, man vom maximalen Zeitraum ausgehen musste - oder so ähnlich.

Was die Leistungsfähigkeit betrifft (Fakt): sobald ein Titel mit "fiktivem Einkommen" besteht war man grundsätzlich IMMER leistungsfähig, auch wenn man "real" nicht leistungsfähig war.
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RE: Wenn UhV-Schulden zu Einkommen werden... - von Gast1969 - 23-02-2021, 22:30

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