25-01-2021, 20:00
Es hängt von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Wenn in der Grundschule beim jüngeren Kind eine Nachmittagsbetreuung existiert, dann wäre das der richtige Zeitpunkt, das dann auch unterhaltsrechtlich zu "verwerten". So weit dürfte das bei einem 5jährigen nicht mehr entfernt sein.
Wichtig wäre auch, dass ihr bewusst wird, dass der Unterhalt vielleicht eine Weile läuft, dann aber wegfällt. Wenn sie auf Unterhalt setzt, steht sie früher oder später in der Wüste. Ausbildung, Erwerbstätigkeit, sofern sie kein Leben als Leistungsempfängerin führen will muss sie das angehen.
Du hast da selbst einen beliebten männlichen Fehler gemacht. Bei der Heirat waren vermutlich "körperliche Eigenschaften" der Dame für dich wichtig. Im Unterhaltsrecht wird man aber nicht wegen nächtlichem Stöhnen fertiggemacht, sondern wenn man eine Lusche ohne selbsttragende Erwerbsaussichten rechtlich an sich bindet. Das rächt sich bitter, wenn die Ehe zu Ende ist.
Besondere Formalien gibts nicht. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung könntest du festhalten, dass ihr ab Grundschule erneut über Ehegattenunterhalt sprecht. Hat zwar nur psychologische Wirkung, aber immerhin. Würde ich die Anwältin formulieren lassen. Optisch muss es immer ganz gleichberechtigt und ehrlich aussehen.
Wichtig wäre auch, dass ihr bewusst wird, dass der Unterhalt vielleicht eine Weile läuft, dann aber wegfällt. Wenn sie auf Unterhalt setzt, steht sie früher oder später in der Wüste. Ausbildung, Erwerbstätigkeit, sofern sie kein Leben als Leistungsempfängerin führen will muss sie das angehen.
Du hast da selbst einen beliebten männlichen Fehler gemacht. Bei der Heirat waren vermutlich "körperliche Eigenschaften" der Dame für dich wichtig. Im Unterhaltsrecht wird man aber nicht wegen nächtlichem Stöhnen fertiggemacht, sondern wenn man eine Lusche ohne selbsttragende Erwerbsaussichten rechtlich an sich bindet. Das rächt sich bitter, wenn die Ehe zu Ende ist.
Besondere Formalien gibts nicht. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung könntest du festhalten, dass ihr ab Grundschule erneut über Ehegattenunterhalt sprecht. Hat zwar nur psychologische Wirkung, aber immerhin. Würde ich die Anwältin formulieren lassen. Optisch muss es immer ganz gleichberechtigt und ehrlich aussehen.