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fiktive unterstellte prinzipielle Zahlungsfähigkeit im Falle von Selbständigkeit
#5
Noch ein Beweis, das es allen nur um das Geld geht.
Bei mir das Gleiche, trotz momentaner Corona bedingter Umsatzeinbußen, muss ich weiter zahlen oder wieder vor Gericht klagen.
Ansonsten bleibt alles beim Alten.
Komisch, dass in den Klauseln steht, dass bei Mehreinkommen automatisch mehr zu zahlen ist.
Warte seit 8 Monaten auf die Berufung und Regelung, kommt aber nichts.
Habe zwar alles schriftlich und versuche ab Einkommenseinbußen und Meldung meiner finanziellen Lage rückwirkend als nicht Zahlungsfähig zu gelten, da sehe ich aber wenig Chancen.
Seit Jahren belegt und zu Viel gezahlter Unterhalt wurde mir auch nicht vergütet, was die haben, kriegt man nicht zurück.
Wird auch verscuht schön zu verschweigen und herumzureden.
Einzige Glück ist, im Ausland ist Firma und Privat getrennt, da kommen die nicht am Firmenkapital, auch nicht an Firmenbilanzen.
Machen wir uns nichts vor, wir haben keine Rechte, werden Ausgebäutet bis nichts mehr da ist, egal wie.
Auch wenn wie bei manchen dann noch 8 Mann arbeitslos werden und auf dem Staat leben.
Ist denen egal ob die Mehrkosten verursachen, hauptsache sie belegen, dass sie Recht haben.
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RE: fiktive unterstellte prinzipielle Zahlungsfähigkeit im Falle von Selbständigkeit - von Wiederankläger - 20-01-2021, 10:55

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