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Zwangsvollstreckung mal andersrum
#9
(12-01-2021, 19:42)IPAD3000 schrieb: Es würde mich nicht wundern, wenn die Mutti sich dann doch bequemt, den Wisch in nen Briefumschlag zu stecken.
Hallo,
sollte dann das Teil auf dem Postwege verloren gehen, trägt sie allein das Risiko.

Meines Wissens nach besteht nur die Pflicht zur Herausgabe, aber nicht zur Überbringung.

Im Zweifel müsstest Du oder ein Beauftragter das Teil bei Mutti persönlich abholen.
(Verweigert sie dann die Herausgabe, kannst Du natürlich alle entstandenen Kosten geltend machen)

Wenn Du Dir den Weg sparen willst, kannst Du Mutti natürlich auch von Versandrisiko befreien, aber das würde ich tunlichst unterlassen. Dann lieber einen Boten schicken....
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von p__ - 12-01-2021, 18:50
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von Ruckzuckmaschine - 13-01-2021, 17:27
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von p__ - 12-01-2021, 19:45
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 12-01-2021, 23:42
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 14-01-2021, 16:34
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 17-01-2021, 01:35

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