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Zwangsvollstreckung mal andersrum
#4
Das Herausgabeurteil ist nach den Regeln der §§ 883ff. ZPO zu vollstrecken. Du bist übrigens schon mit Rechtskraft des Urteils/des Vergleichs Eigentümer des Titels geworden.

Hätte ich anders geregelt. Nämlich schon am ersten Tag der Rechtskraft den Gerichtsvollzieher losgeschickt.
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RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von p__ - 12-01-2021, 18:50
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von p__ - 12-01-2021, 19:45
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 12-01-2021, 23:42
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 14-01-2021, 16:34
RE: Zwangsvollstreckung mal andersrum - von kay - 17-01-2021, 01:35

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