12-01-2021, 18:50
Das Herausgabeurteil ist nach den Regeln der §§ 883ff. ZPO zu vollstrecken. Du bist übrigens schon mit Rechtskraft des Urteils/des Vergleichs Eigentümer des Titels geworden.
Hätte ich anders geregelt. Nämlich schon am ersten Tag der Rechtskraft den Gerichtsvollzieher losgeschickt.
Hätte ich anders geregelt. Nämlich schon am ersten Tag der Rechtskraft den Gerichtsvollzieher losgeschickt.