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Gerichtliche Umgangsvereinbarung - Kind will nur mit Haustier kommen
#3
Grundsätzlich: Bei einem uneinsichtigen Elternteil wird es immer Ärger geben. So lange, bis die Kinder nicht mehr kommen. Da wird halt erstmal einfach platt verweigert. Dann kommt ein Gerichtsbeschluss und man verlegt sich aufs feine Sabotieren, vergiften und Entfremdung erzeugen. Mit Myriaden von gut erprobten, bewährten Methoden. Da wird dann das Training immer auf Umgangtage gelegt und wenn der Vater sagt, da ist aber Umgang, dann heisst es zum Kind: Dein Vater will nicht, dass du Spass in der Taekwondo-Stunde hast. Und so weiter. Hab ich alles auch erlebt. Alles was so rumliegt, wird gegen den Vater gerichtet. Ich habe zum Beispiel die angeblichen festen Termine in fünf Minuten enttarnt, es gab mehrere Alternativtermine wie mir bei einem Anruf dort versichert wurde, aber genutzt hat mir das auch nichts, dem Kind wurde suggeriert: So oder gar nicht. Du hast Recht, bist aber trotzdem der Depp.

Der Hund lässt sich dafür auch prima instrumentalisieren, der missbrauchende Elternteil (also die Ex) wird das entsprechend kommentiert haben. Ziehst du das Verbot durch, erzeugst du damit ausserdem noch zuverlässig ein Monumentalereignis. Das sind Ereignisse, oft auch nur eingebildet, die Monumentalcharakter bekommen, die tief im Gedächtnis verankert werden. Die Kinder werden dann noch mit 30 in andächtiger Stimme erzählen, wie sie damals in der Kindheit einen geliebten Hund von der lieben Mutter bekamen und der Schundnickel von Vater sie daraufhin nicht mehr liebte, sie nicht mehr wollte, was für gestörter Mensch das doch war.

In der Diskussion mit dem Kind solltest du keine Erwachsenenvereinbarungen hineinbringen. Ich würde das zunächst mit einem Trick probieren, nämlich irgendwelche attraktiven Vergnügungen ankündigen, zu denen Hundewelpen gar nicht zugelassen sind. Jetzt wegen Corona wohl schwer möglich, aber sonst wäre das z.B. Freizeitbadbesuch, Ausflüge mit Wanderungen, irgendwas. Natürlich nicht als Dauerzustand, aber um die Hundephilie mal abzudämpfen. Danach kannst du entscheiden, wie weiter. Der Hund wird wachsen und zunehmend stubenrein, vielleicht löst sich dieses Problem von selbst.

Mails oder sonstige Nachrichten von der Kindsmutter, die offenbar meint weiterhin beleidigend sein zu müssen würde ich komplett abblocken, Adressen ändern. Wenn es kurzfristig was gibt, soll sie per SMS schreiben, das ist mehr als genug. Dein Leben ist viel zu schade, um dir den Sermon von zurückgebliebenen, verlogenen Kindermissbraucherinnen anzuhören.
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RE: Gerichtliche Umgangsvereinbarung - Kind will nur mit Haustier kommen - von p__ - 08-01-2021, 15:32

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