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Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich?
#4
Hallo Kay,
danke dir für den Hinweis.

Ich muss zugeben, dass ich vermutlich keinen wirklich für das Gericht plausiblen Grund liefern kann.
Coronabedingt hat sich das mit meinem Job erledigt.
In den letzten Tagen ist viel Mist passiert, ich bin echt depri gewesen und hab meinen Briefkasten wortwörtlich gemieden.

Denkst du, ich könnte meine Fristverlängerung damit begründen, indem ich schreibe, dass ich innerhalb der kurzen Frist keinen Anwalt gefunden habe, der mein Mandat annehmen wollte?

Mir kommt die 10 tägige Fristgewährung ohnehin sehr kurz vor.
Meine Ex hatte in der Vergangenheit immer vier Wochen!!! Zeit um auf meine Anträge zu reagieren.

Wenn ich das morgen(Feitag) dahin faxe, kann ich mich schlecht am Samstag rückvergewissern, dass meiner Bitte auf Fristverlängerung entsprochen wurde. Ich würde erst am Montag wieder jemanden bei Gericht erreichen.
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RE: Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - von Siggi_Sorglos - 17-12-2020, 22:44

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