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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#22
Bei mir auch alles ruhig. Kein weiteres Auskunftsbegehren mehr. Die in Post #14 angekündigte Strafanzeige habe ich gestellt, erwartungsgemäß hat die Staatsanwaltschaft eingestellt- es läge keine Straftat vor. Nun gut, jetzt habe ich es schwarz auf weiss, dass man Sozialamt und Familiengericht ungestraft betrügen und bescheissen kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von Austriake - 06-10-2021, 10:43

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