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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#14
Ich habe am 22.12.2020 Widerspruch gegen das Auskunftsbegehren des Sozialamtes eingelegt, mit der Begründung wie oben beschrieben - seither nichts mehr gehört.
Diese Woche stelle ich noch Strafantrag gegen die Mitarbeiter des Sozialamtes wegen §257 StGB, Begünstigung. Die Damen dort haben, trotz eines schriftlichen Hinweises von mir mit Belegen und Beweisen Ende 2018, der Ex weiterhin Sozialleistungen ausgezahlt und damit den Taterfolg des Sozialleistungsbetrugs nach §263 StGB überhaupt erst ermöglicht.
Wird zwar nicht zu einer Verurteilung führen, dafür besitzt die hiesige Staatsanwaltschaft zu wenig Strafverfolgungswillen. Aber ein bißchen Streß und Ärger wird es erzeugen und Sand im Getriebe....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von Austriake - 22-02-2021, 09:00

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