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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#12
Dürfte jedoch nur funktionieren, sofern man(n) den Mindestunterhalt nicht leistet. Denn wer Mindestunterhalt zahlt, braucht den StGb 170 nicht fürchten. Aber schön zu hören, dass es offensichtlich erfolgreich war. Echt gute Strategie!
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RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von IPAD3000 - 22-02-2021, 00:15

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