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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#9
(11-12-2020, 16:35)Vater Morgana schrieb: "Hiermit verweigere ich als Verpflichteter gemäß § 117 Abs. 5 SGB XII i. V. m. § 170 StGB die Erteilung der Auskunft.

MfG"

@Vater Morgana

Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin Big Grin ...Genau so will ich das sehen ! Auch selbst so Praktiziert !...Allerdings ist mein Fanclub bei den Behörden recht überschaubar... Rolleyes ...
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RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von Arminius - 11-12-2020, 18:04

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