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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#6
(09-12-2020, 11:36)Austriake schrieb: Ausserdem habe ich mir die Grundlage des Auskunftsbegehrens angeschaut, §177 Abs. 1 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch SGB XII. Dort steht im Absatz 5 der Hinweis auf den §170 StGB.

Jup...wir verstehen uns Exclamation Wink
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RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von Arminius - 09-12-2020, 11:43

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