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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#3
(09-12-2020, 08:32)Austriake schrieb: Ich probiere das mal aus unter Hinweis auf den §170 StGB, ich wurde ja auch schon zwei mal angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat zwar beide Verfahren eingestellt, aber wer weiß....

Genau das dürfte reichen.... Big Grin ...Da interessiert die Einstellung nicht !...
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RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von Arminius - 09-12-2020, 08:51

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