(09-12-2020, 08:32)Austriake schrieb: Ich probiere das mal aus unter Hinweis auf den §170 StGB, ich wurde ja auch schon zwei mal angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat zwar beide Verfahren eingestellt, aber wer weiß....
Genau das dürfte reichen.... ...Da interessiert die Einstellung nicht !...