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§ 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!!
#2
Ich habe heute morgen (wieder mal) ein Auskunftsbegehren des Sozialamtes erhalten.

Obwohl ich der Ex den seit 2014 ausgeurteilten lebenslangen Ehegattenunterhalt zahle, wollen die von mir die kompletten Unetrlagen zu Einkommen und Vermögen haben, wieder einmal (letzter Versuch 2018/2019).

Ich probiere das mal aus unter Hinweis auf den §170 StGB, ich wurde ja auch schon zwei mal angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat zwar beide Verfahren eingestellt, aber wer weiß....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: § 170 StGB und die Auskunftspflicht TIP !!!! - von Austriake - 09-12-2020, 08:32

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