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Väter müssen Umgang wahrnehmen
#1
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/e...5519f99bb9

Nun werden Väter, die ihr Kind nicht sehen wollen gezwungen diese zu treffen.

Komischerweise wird hier wieder auf Väter rumgeritten, welche ihr Kind nicht sehen wollen, aber verpflichtet werden.

Mir fehlt die Verpflichtung der Mütter, die Umgänge auch zuzulassen.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber nur Ansatzwewise und wieder parteiisch.

Das wird sicherlich viele Väter dazu ermuntern wieder vor Gericht zu gehen und endlich mit diesen Belegen es zu schaffen nach Jahren seine Kinder mal zu sehen.
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#2
(04-12-2020, 13:44)Wiederankläger schrieb: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/e...5519f99bb9

Nun werden Väter, die ihr Kind nicht sehen wollen gezwungen diese zu treffen.

Komischerweise wird hier wieder auf Väter rumgeritten, welche ihr Kind nicht sehen wollen, aber verpflichtet werden.

Mir fehlt die Verpflichtung der Mütter, die Umgänge auch zuzulassen.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber nur Ansatzwewise und wieder parteiisch.

Das wird sicherlich viele Väter dazu ermuntern wieder vor Gericht zu gehen und endlich mit diesen Belegen es zu schaffen nach Jahren seine Kinder mal zu sehen.

Das Zauberwort heißt wie immer "Kindeswohl". Wenn die Mutti meint, der Umgang ist nicht gut für das "Kindeswohl" wird es auch nichts für den Papi. Ich vermute in dem zitierten Fall, dass die Mutti einen neuen Stecher hat und kinderfreie Freizeit braucht. Dann ist der Umgang mit Papi gut fürs "Kindeswohl".

Grüße

Lullaby
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#3
Ein kleines Randthema, zu dem es jedes Jahr mal einen Gerichtsbeschluss gibt, der es dann jedesmal in die Medien schafft. Unter "Kurioses". Einer der Bausteine, um den tatsächlichen Elefanten im Raum zu übersehen.

Das Gericht fordert ihn "zu einer Umstrukturierung seiner Prioritäten" auf. Der Vater zahlt ja ganz sicher nebenbei auch satt Unterhalt von seinem Einkommen, hätte er wegen Arbeitszeitverkürzung auf Unterhaltssenkung geklagt, wäre er von denselben Juristen mit Hohnlachen, an-die-Stirn-tippen und einer fetten Honorarrechnung aus dem Gerichtssaal hinausgeblasen worden. Da gelten dann ganz andere Prioritäten.

Es ist ausserdem ganz schlechter Stil, Pressemeldungen hinauszuhauen, in der Absicht in die Medien zu kommen, aber den Volltext des zugrundeliegenden Beschlusses nicht zu veröffentlichen (Stand heute). Diese Verzögerung führt dazu, dass immer nur die Pressemeldung, aber nichts aus dem tatsächlichen Beschluss verbreitet wird.

Ergänzung: Die Pressemeldung der extrem gestiegenen Düsseldorfer Tabelle kam in fünf Blättern. Die Meldung übers OLG FFM jetzt laut Google News bis jetzt in Neun.
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#4
Wenn der Elternteil mit Umgangsrecht nicht will, dann gibt's auch keinen Umgang, ist ja
nicht kindeswohldienlich. So war es noch vor 12 Jahren.

https://www.welt.de/politik/article18606...ingen.html

Aber immerhin auch damals schon, Unterhalt ja, Kontakt nein.

In dem Beschluß des OLG hier hat es den Anschein, als ob der Vater schon wollte, aber nicht konnte. Jedenfalls
argumentierte er mit Nichtkönnen und nicht mit Nichtwollen.
Und das hat das Gericht dann passend gemacht und die Prioritäten sortiert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Wird wohl nur ein weiterer Schritt sein um die Zahlväter zur Kasse zu beten und deren Flucht weit weg zu verhindern.
Mütter dürfen das ja mit den Kindern.
Da werden wohl welche verpflichtet werden der Umzugs-freudigen Mutter hinterher zu reisen, natürlich mit Beihalt der Arbeit und gleichem Einkommen.
Oder zahlt der Staat dann die Reisekosten und Aufenthalt im Hotel für die Väter?
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#6
Vielleicht werden jetzt eher die Mütter ermuntert, ihre lange und wohlverdiente Entlastung von den Kindern durch die Väter am Wochenende
und in den Ferien einzuklagen. Vielleicht schafft ja auch noch eine das Optimum von 60/40 oder so, damit trotzdem noch weiter Unterhalt fließt und
mehr Zeit für andere Dinge bleibt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Der Knackpunkt ist sowieso die Durchsetzung. Alle möglichen sinnigen und unsinnigen Umgangsbeschlüsse zerschellen ja regelmässig an der tatsächlichen Durchsetzung. Wobei es durchaus denkbar ist, dass einem unwilligen Vater sehr wohl ein Ordnungsgeld aufgebrummt wird, während das bei unwilliger Mutti wie immer unmöglich ist, weil es ja auch den Kindern schaden würde. Und die hat auch weiterhin das volle Recht, auf der Seele der Kinder herumzutrampeln, um ihre Entfremdungsstrategie zu fahren.

Erst mal den unzähligen Elternteilen, die Umgang wollen, diesen auch ermöglichen, dann können wir über die paar Fälle reden, die nicht wollen.
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#8
Kann nur raten, alle Väter die lange kein Kontakt zu den Kindern hatten und diesen auch noch wollen, diesen Beschluss zu nehmen und zu klagen.
Es wäre ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Es wird ja so vorgelegt, dass man sich als Mann sonst straffällig macht, wenn Mann dieses Gesetz nicht befolgt.
Da sind wir doch mal gespannt, welcher Vordruck der Gerichte als Gegenspruch aus der Schublade geholt wird.
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#9
(04-12-2020, 18:32)Wiederankläger schrieb: Kann nur raten, alle Väter die lange kein Kontakt zu den Kindern hatten und diesen auch noch wollen, diesen Beschluss zu nehmen und zu klagen.
Es wäre ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Es wird ja so vorgelegt, dass man sich als Mann sonst straffällig macht, wenn Mann dieses Gesetz nicht befolgt.
Da sind wir doch mal gespannt, welcher Vordruck der Gerichte als Gegenspruch aus der Schublade geholt wird.

Völlig sinnlos. es reicht wenn die Mutti behauptet es sei nicht gut fürs "Kindeswohl".
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#10
Das Ding geht ja gerade rund. Neben der Tatsache, dass sich jeder entsorgte Vater nun wieder an den Kopf fasst und den Schnaps raus holt, dröseln wir das Ding auf und merken...:

Umgang:

Mutter will - Vater will = Umgang Ja
Mutter will - Vater will nicht = Umgang Ja (lt. Gericht)
Mutter will nicht - Vater will = Umgang Nein (in diesem Fall findet das Gericht nebst Helferlein in Batallionsstärke jede Menge Erklärungen á la Kindeswohl, Kindeswille etc. bla bla...

Merkste was?
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#11
Richtig, nur der Druck wird größer.
Mutter will nicht, Ok, aber Vater muss.
Dann muss es einen Bescheid geben, der belegt, dass Vater nicht darf, dann kann er wenigstens ein wenig ruhigeres Gewissen gegenüber seinen Kindern haben und in Zweifelsfalle sogar den Kindern vorlegen, dass er nicht durfte.
Hier kommen die Richter in einem Konflikt mit sich selber.

Ein guter Anwalt kriegt so etwas aber hin.
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#12
Der Beschluss ist jetzt im Volltext da: http://www.hefam.de/urteile/3UF15620.html

Der Vater beanstandet in dem OLG-Verfahren, "dass das Amtsgericht verkannt habe, dass es ihm schlicht und ergreifend nicht möglich sei, Umgang mit seinen Söhnen auszuüben. Einerseits stehe er beruflich enorm unter Druck, da er maßgeblich an der Neuausrichtung und Umstrukturierung des Privatkundengeschäfts der Deutschen Bank beteiligt sei, aber anderseits auch sehr unter den gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung seiner Ehe leide. Erschwerend komme hinzu, dass er nachts nur drei bis vier Stunden schlafe, da er in seiner neuen Beziehung wiederum Vater geworden sei, und der Säugling naturgemäß nachts Aufmerksamkeit verlange. Sein Therapeut habe ihn gewarnt, dass er unter dem enormen Druck zusammenbrechen könne, wenn er seine psychischen und physischen Belastungen nicht minimiere. Das Gericht habe übersehen, dass der Wunsch des Kindesvaters nicht lediglich von zeitlichen, sondern vielmehr auch von gesundheitlichen Überlegungen motiviert sei."

Die Begründung für die Ablehnung des väterlichen Antrags geht über lange Absätze, die nur cut & paste Standardfloskeln enthalten, nichts Neues drin. Im nächsten Teil wird oft betont, wie sehr die Kinder sich Umgang wünschen. Das war wohl das eigentliche Drehmoment für das Gericht. Attestiert wird ihnen "eine ausgesprochen bemerkenswerte Sehnsucht", sie "dürsteten förmlich nach einem Kontakt".

Beschlossen wurde vom Amtsgericht sowieso nur ein Sonntag im Monat, keine Übernachtung. Plus ein paar Ferientage. Alle vier bis fünf Wochen einen Sonntag ist in der Tat nicht so viel, dass die Argumentation des Vaters plausibel ist. 120 Stunden Wochenarbeitszeit sind 17,1 Stunden pro Tag an sieben Tagen die Woche, der Vater hat damit ganz andere massive Probleme.
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