04-12-2020, 17:49
Der Gerichtsstand ist ganz speziell bei Kindesunterhalt den Buchstaben nach klar geregelt, in der Praxis eine einzige Katastrophe, über die man Bücher schreiben kann. Letztlich gilt: Wo man am meisten rausholen kann, dort kann man klagen. Wir hatten da auch hier im Forum schon Fälle, bei denen das ziemlich abartig lief und es Mütter geschafft haben, im Hochunterhaltsland zu klagen.
Relativ gut hat es https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/...recht.html zusammengefasst.
Relativ gut hat es https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/...recht.html zusammengefasst.