20-01-2021, 20:13
Meines Wissens nach ist es schwieriger den §170 gegen Dich durchzusetzen, wenn Du wenigstens 10,-€ zahlst.
Denn damit ist erstmal Zahlungswilligkeit gegeben.
Willst Du maximalen Ärger machen, kann Du auch jeden Monat einen anderen Betrag überweisen.... 3,95€, 11,-€, 7,-€.... da freuen sich die in der Buchhaltung und in der Zinsberechnung.
Du gibst eben, was Du kannst....
Denn damit ist erstmal Zahlungswilligkeit gegeben.
Willst Du maximalen Ärger machen, kann Du auch jeden Monat einen anderen Betrag überweisen.... 3,95€, 11,-€, 7,-€.... da freuen sich die in der Buchhaltung und in der Zinsberechnung.
Du gibst eben, was Du kannst....
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)