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Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung?
#10
Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht eine Vereinbarung (in welcher Form auch immer) über mindestens 100,-€/Monat.
Warum rufst Du dort nicht an und "verhandelst" über z.B. 50,-€/Monat? Deine Argumentationskraft erhöht sich natürlich, wenn eine mögliche Vollstreckung vorher erstmal ins Leere gelaufen ist oder anderweitig Unsicherheiten/Unabwägbarkeiten bestehen.
Da Du ja Deine Kinder betreust, würde ich versuchen, meine Argumente so zu drehen, dass sie gleuben, unter einer Zahlung von 100,-€ könnten die Kinder leiden und die 50,-€ wäre für alle Beteiligten die dann sichere Variante. Manche Sachbearbeiter lassen sich erweichen. Labere sie zu und rufe öfters mal an, um zu heulen.

Bezüglich der Diskusion hier: Ich bin übrigens der Meinung, auch die Mitarbeiter vom Amt könnten von einer solchen Zahlungsvereinbarung profitieren.
Der Fall wäre dann nämlich erstmal wieder zu den Akten gelegt (=Erfolg) und ist somit besser als ein dauerhaft offener Fall.
Probiere es einfach - Du hast nichts zu verlieren.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Hilft minimale Rückzahlung gegen die Pfändung? - von Ruckzuckmaschine - 03-01-2021, 01:10

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