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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#11
(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: 1/ Der Versuch der Fristsetzung für den Gutachter (wie es die ZPO vorsieht) mittels EA wurde abgelehnt (wie schon von _p vermutet). Die Bearbeitungsdauer sei im zeitlichen Rahmen, der Fall sehr komplex und das Versenden von Akten führt zu mehreren Monaten Verzögerung, so die zweiseitige richterliche Begründung. Auf ein von mir angeführten OLG Urteil, wonach 3 Monate Beachtungsdauer für ein Gutachten angemessen seien, wird nicht eingegangen.

Das war leider zu erwarten.

(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: 2/ Der Anwalt der Ex ist zwischenzeitlich in eine Kanzlei gewechselt, die auch mich bzgl. Umgangsrecht beraten hat (Stichwort:  Standesrechtliches Kollisionsverbot, Dokumente sind vorhanden).

Gibt es Ideen diesen Umstand strategisch zu nutzen?

Möglicherweise, aber die Außenwirkung wäre, du willst der Mutter schaden. Daher würde ich darauf lieber verzichten.

(05-01-2021, 00:47)DerU schrieb: 3/ Wie schon von Anderen vermutet hat die Ex wirklich nur das Kind – kein Beruf, keine Hobbys, keine stabilen Freundschaften, kaputte eigene Familie etc.

Wenn du Glück hast, wird dem Gutachter das auch auffallen. Dann steigen deine Chancen auf einen halbwegs akzeptablen Umgangsbeschluss. Vielleicht erreichst du eine Umgangspflegschaft. Hier wäre es sinnvoll, wenn der Beschluss dann auch über Ordnungsmittel vollstreckbar ist. Dann kannst du Umgangsverstöße dem Gericht melden und Ordnungsgeld beantragen. Jetzt ohne Umgänge kannst du übrigens auch um Informationen über dein Kind bitten (siehe Informationsrecht nach § 1686 BGB). Damit zeigst du, dass du Interesse an deinem Kind hast.

Ich denke, insgesamt ist das vielleicht noch der sinnvollste Weg: Bleib noch einmal beharrlich am Ball mit allen Mitteln, die aktuell machbar sind. Ist das Gutachten nicht fair oder sind die Umgänge später nicht durchsetzbar kannst du immer noch irgendwann aussteigen.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von VaterOhneKind - 05-01-2021, 03:39

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