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Praxiserfahrung 1375
#15
(09-11-2020, 14:50)Alles-durch schrieb: Du hast ja bereits erkannt, dass der Dreh- und Angelpunkt lautet, ob die Schenkung in der Absicht erfolgte die Ex zu schädigen. Ob die 3 Jahre (intakte Beziehung) Dich da retten und die Gründe der Schenkung überzeugen, ist dann der Negativ-Beweis Deiner Ex und der persönlichen Überzeugung des Tatrichters überlassen.



Richtig. Daher wollte ich ja wissen, wie das genau mit der 10-.Jahres-Frist ist.

Mein Anwalt meint eben, dass alles vor der Trennung "egal" wäre. Gut, vielleicht nicht ein Tag, wenn es aber doch Jahre sind UND gute andere Gründe für die Schenkung sprechen, ist das eventuell sicher.



https://bgb.kommentar.de/Buch-4/Abschnit...dvermoegen
Den Ehegatten stehen bereits in der Trennungszeit vor Beendigung des Güterstandes wechselseitig gemäß § 1379 Abs. 2 BGB auch Auskunftsansprüche über das zum Trennungszeitpunkt (konkretes Datum erforderlich!) vorhandene Vermögen eines jeden Ehegatten zu. So können illoyale Handlungen eines Ehegatten während der Trennungszeit aufgedeckt bzw. vermieden werden. Will ein Ehegatte vermeiden, dass ein in der Trennungszeit aufgetretener Vermögensverlust zu fiktiven Hinzurechnungen einzelner Vermögensgegenstände führt, muss er nachvollziehbar und glaubhaft erklären, wo konkret das verschwundene Vermögen verblieben ist, um den Verdacht einer illoyalen Vermögensverfügung zu widerlegen.




Ich lese den Kommentar so, dass eben die Trennungszeit gemeint ist und alles davor "egal" ist.



(09-11-2020, 14:50)Alles-durch schrieb: Die Bandbreite bei der persönlichen Überzeugung ist enorm, wie Du beim Austriaken siehst. Der Richter hätte aber genauso gut nach persönlicher Überzeugung anders entscheiden können. 3 Jahre sollte meiner Meinung nach schon mal ein Pfund sein. Die Ex wird aber vermutlich behaupten, dass ihr nur wegen der Kinder zusammen geblieben seit, es damals aber schon klar war und Du das beiseite geschafft hast, um ihr zu schaden - daher heimlich.



Heimlich ist es nicht, da die Schenkung in verschiedenen Registern veröffentlich wurde.

Auch sprechen gute betriebliche Gründe für diese Schenkung. Diese wurde ja nicht gemacht um Vermögen wegen der Frau beiseite zu schaffen, sondern um es prinzipiell gegen sämtliche Gefahren zu schützen. Wenn das Kapital bspw. in einer operativen GmbH ist, ist das extrem gefährlich und zudem steuerlich sehr teuer.

(09-11-2020, 15:09)Alles-durch schrieb: P.S.Ich würde übrigens einfach behaupten, dass die Ex davon wusste und einverstanden war, ohne ins Detail zu gehen. Dann muss die Ex beweisen, dass sie davon nicht wußte, was äußerst schwer seien dürfte. An diesem Beweis ist Austriake m.E. nach gescheitert.

Danke Dir, sehr guter Ansatz mit der Beweisumkehr.
Das kann ich sogar schriftlich machen, denn letztendlich profitiert sie auch von der Schenkung.
Nicht nach der Ehe, aber sehr wohl während der Ehe, die übrigens gerade gut läuft.


Jetzt wirst Du Dir eventuell die Frage stellen, warum ich überhaupt so auf das Thema fixiert bin, wenn die Ehe läuft.
Ganz einfach: Vorsorge.

Viele machen sich erst Gedanken um Sachen, wenn diese eintreffen.
Nur kann man dann sehr oft nichts mehr machen, weil dieses durch Fristen verhindert wird.
Ich möchte einen prinzipiellen Lebensstatus erreichen, wo das Vermögen geschützt ist.
Und das mache ich natürlich dann, wenn alles glattläuft und nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Alleine schon wegen dem Anfechtungsgesetz, welches 4 Jahre rückwirkend greift.

(09-11-2020, 15:11)IPAD3000 schrieb: Ich glaub, da hast du was falsch verstanden. In diesem Fall war es ja wohl die Frau, welche 300.000 Euro verschenkte. Somit ist auch ihr Zugewinn entsprechend geringer, der Mann nun rechnerisch beim Zugewinn der Gearschte. Schließlich hat die Frau nun 300.000 Euro weniger Zugewinn auszuweisen, im Umkehrschluss einen finanziellen Nachteil in entsprechender Höhe während der Ehe erlitten, welchen der Mann nun auszugleichen hat.

Nein, ich habe das Geld verschenkt.


(09-11-2020, 15:11)IPAD3000 schrieb: Ich denke, die 10 Jahre können nur greifen, wenn z.B. einer der Eheleute während der Ehe die Kohle regelmäßig zur Spielbank geschleppt hatte, dieser Umstand dann erst später aufflog, folgend auch ausschlaggebend für die Trennung war. Sonst sehe ich kaum eine Chance.


Vielen Dank, ich denke, dass es dann tatsächlich sicher ist.
Hätte nicht gedacht, dass diese Frage so komplex ist.
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