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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#77
Hab dir ja schon geschrieben, dass solche Großzügigkeiten immer nur die bei Frauen sowieso schon fest eingebaute Forderungsmentalität verstärkt. Wenn, dann lange nach der Trennung und nur gegen ganz konkrete Gegenleistungen.

Da es schon einen Vergleich bezüglich Umgang gibt, sind weitere Gerichtsvorgänge dazu überflüssig. Die Ex hat den Stil "Umgang nach Gutsherrinnen-Art", den meine auch machte. Wenn ihr ein Furz quer sitzt, sagt sie halt ab oder sagt gar nichts und keiner ist bei der Abholung da. Umgang hat bei diesen sogenannten Müttern immer die niedrigste Priorität. Gibts irgendetwas anderes, fällt der Umgang halt aus. Das wird mit steigendem Kindesalter schlimmer, weil die Kinder Hobbys anfangen, andere Termine haben und die sogenannte Mutter findet das gut, fördert es, Umgang fällt dann halt aus.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von p__ - 16-11-2020, 14:13

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