Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#74
Naja wurde ja zum 23.11. gekündigt. Dementsprechend ab dem 24.11. arbeitslos.

Mindestunterhalt bin ich ja bereit zu zahlen und mache ich ja auch schon durchgehend, auch ohne Titel (267 Euro überweise ich ihr). Wieso sollte in dem Fall eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegen? Also wenn doch der gesetzliche Mindestunterhalt gewährleistet wird, dann darf ich ja wohl machen was ich will oder etwa nicht?

Weiß gar nicht wieso die von mir Stufe 2. fodern. Habe keine Berechnungen oder sonstiges von der Anwältin vorliegen. Die schreibt einfach: aja, dann halt 105% titulieren und überweisen. So ein bisschen Begründung wäre halt auch nicht verkehrt um nachzuvollziehen weshalb.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 16-11-2020, 13:17

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Welcher Inhalt von Scheidungsfolgenvereinbarung ist erstrebenswert ? Bruno 4 5.032 04-02-2015, 11:39
Letzter Beitrag: karlma
  Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar? fehs 1 2.493 21-07-2013, 14:25
Letzter Beitrag: p__
  Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung ArJa 30 24.860 04-06-2013, 19:57
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste