Naja wurde ja zum 23.11. gekündigt. Dementsprechend ab dem 24.11. arbeitslos.
Mindestunterhalt bin ich ja bereit zu zahlen und mache ich ja auch schon durchgehend, auch ohne Titel (267 Euro überweise ich ihr). Wieso sollte in dem Fall eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegen? Also wenn doch der gesetzliche Mindestunterhalt gewährleistet wird, dann darf ich ja wohl machen was ich will oder etwa nicht?
Weiß gar nicht wieso die von mir Stufe 2. fodern. Habe keine Berechnungen oder sonstiges von der Anwältin vorliegen. Die schreibt einfach: aja, dann halt 105% titulieren und überweisen. So ein bisschen Begründung wäre halt auch nicht verkehrt um nachzuvollziehen weshalb.
Mindestunterhalt bin ich ja bereit zu zahlen und mache ich ja auch schon durchgehend, auch ohne Titel (267 Euro überweise ich ihr). Wieso sollte in dem Fall eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegen? Also wenn doch der gesetzliche Mindestunterhalt gewährleistet wird, dann darf ich ja wohl machen was ich will oder etwa nicht?
Weiß gar nicht wieso die von mir Stufe 2. fodern. Habe keine Berechnungen oder sonstiges von der Anwältin vorliegen. Die schreibt einfach: aja, dann halt 105% titulieren und überweisen. So ein bisschen Begründung wäre halt auch nicht verkehrt um nachzuvollziehen weshalb.