10-11-2020, 17:58
(10-11-2020, 12:22)Badman schrieb: Gibt eine Neuigkeit.
Wurde gestern pandemiebedingt, also betriebsbedingt, gekündigt.
Dementsprechend muss eine Neuberechnung erfolgen,
Das ist ein Irrtum. Arbeitslosigkeit ist nach Auffassung der (unkündbaren!) Familienrichter ein nur vorübergehender Zustand, der die Unetrhaltspflicht nicht berührt. Die Unterhaltspflicht besteht in voller Höhe fort.
Bibel, Jesus Sirach 8.1