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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#29
(09-11-2020, 09:23)Badman schrieb: Und das geht gut? Wie sieht es dann vor Gericht aus? Also dadurch würde sich ja der Streitwert erhöhen und die klagt 100%. Nicht dass ich dann verliere und die Prozesskosten mitsamt ihrer Anwältin tragen muss? 



Ist schon jemand mit dem titulierten UHV gut durchgekommen? Ist das der eigentlich besagte Mindestunterhalt? 



Viele Grüße






Danke dir. 



Angenommen ich mache das mit der Höhe des Vorschusses. Dieser erhöht sich ja meist jährlich, dann könnte sie ja nach 170 klagen, weil der Staat zahlt ja mehr? Oder? 



Soll ich auf 2 Jahre befristen und ein Sicherheitspolster von 10 Euro pro Jahr mit einbauen. Sprich statt 165 mache ich 185 draus? 





Viele Grüße

[/quote]

Dann mach doch eine kürzere Gültigkeitsdauer. Zwei Jahre, dann musst du sowieso wieder Auskunft über deine Einkommensverhältnisse erteilen. Dann kann man ja auch wieder einen neuen Titel machen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Austriake - 09-11-2020, 13:54

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