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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#11
Also ich frage mal nächste Woche im Jugendamt nach ob das funktioniert mit der zeitlichen Befristung. Trage da die erste Stufe der DD Tabelle ein und die sollen mir alle nicht auf den Sack gehen. Kann ich verkraften. Frisst sonst nur Zeit und Energie. Wenn die mehr will soll sie klagen, der Streitwert ist ein Witz und ich zahle schon mehr als ich kann, da ich unterm SB bin. Lagere dann meine Anwaltskosten auf sie aus. Fiktives Einkommen können die mir auch nicht bescheinigen, weil ich ein unterhaltszahlender Vollzeitstudent bin. Durchgehend bezahlt, keinen Monat ausgelassen.

Wenn die Echsen sich soviel Mühe machen würden ihr eigenes Geld zu verdienen wie unserem hinterher zu jagen, dann wären alle glücklicher. Naja.

Danke euch.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 06-11-2020, 19:39

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