06-05-2022, 12:45
(05-05-2022, 10:47)ibu400 schrieb: Ist das bei euch auch so, wenn ihr Aufstocker seid das die Mutter jeden Monat unterschreiben muss wie oft die Kinder beim Papa waren? das hört sich bei meiner EX nämlich schon wieder nach sehr viel Stress und Ärger an ...
Es war vor 10 Jahren so und ist es heute immer noch, daß nur für 1 Kind Wohngeldansprüche anerkannt werden, wenn du
Umgangselternteil bist, egal wieviele Kinder du tatsächlich hast.
Das Wohngeldamt wollte dann weiter eine Bescheinigung von der Mutter, das die Kinder 120 Tage im Jahr bei mir sind.
Weil die Mutter aber selber im Wohngeldbezug war, hätte man ihr das Wohngeld entsprechend anteilig gekürzt (um 1/3).
Ich habe das abgelehnt, nicht, weil Mutti dann weniger Geld bekommen hätter, sondern
weil ich mich mit Muttis Unterschrift erpressbar gemacht hätte (Du nix Unterschrift von mir, wenn du nicht tun was ich sagen).
Ja, ich mußte als Aufstocker einen Umgangszettel abgeben. Geleistet wurde anhand der geplanten Umgangszeiten und
abgerechnet nach den tatsächlich stattgefundenen Umgängen. Ich habe das immer per eidesstattlicher Versicherung bestätigt.
Sonst hätte ich ja wieder die Mutter im Boot gehabt. Vielleicht hat die mal keinen Bock zu unterschreiben und ich darf dann
wieder allem hinterherlaufen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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