11-09-2020, 12:28
Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.01.2020 - 13 UF 184/19
Volltext: https://openjur.de/u/2253047.html
Fiktives Einkommen, die millionste Entscheidung dazu. Doch die hat ihre eigenen Aspekte. Es ist nämlich eine Mutter, die zahlen soll. Vor dem Gesetz sind ja angeblich alle völlig gleich.
Die Dame ist Zahntechnikerin, von Brandenburg nach Baden-Württemberg entschwebt und das vierjährige Kind hat sie beim Vater zurückgelassen. Sie ist furchtbar beschäftigt mit 18 Wochenstunden Arbeit, eine knappe Dreitageswoche. Ausserdem hat sie nach ihrem Wegzug Umgangkosten (Umgang einnmal pro Monat, Umgangskosten nicht dargelegt). Offenbar ist sie sogar Aufstockerin (RN31). Da geht natürlich trotzdem gar nichts mit Mindestunterhalt. Das Amtsgericht sieht das anders.
Schwerer Schock: Beschwerde auch vom OLG zurückgewiesen. Sie muss sich um besser bezahlte Stellen bemühen. Für den Umgang kriegt sie sogar Rabatt, sie müsse nur zu 80% arbeiten, da sie ja Zeit für den Umgang braucht. Interessant. Damit kommt ihr das Gericht so weit entgegen wie einem Vater noch nie. Doch alle Bemühungen des Gerichts, irgendwas zu drehen reichen nicht: Mindestunterhalt ist fällig.
Volltext: https://openjur.de/u/2253047.html
Fiktives Einkommen, die millionste Entscheidung dazu. Doch die hat ihre eigenen Aspekte. Es ist nämlich eine Mutter, die zahlen soll. Vor dem Gesetz sind ja angeblich alle völlig gleich.
Die Dame ist Zahntechnikerin, von Brandenburg nach Baden-Württemberg entschwebt und das vierjährige Kind hat sie beim Vater zurückgelassen. Sie ist furchtbar beschäftigt mit 18 Wochenstunden Arbeit, eine knappe Dreitageswoche. Ausserdem hat sie nach ihrem Wegzug Umgangkosten (Umgang einnmal pro Monat, Umgangskosten nicht dargelegt). Offenbar ist sie sogar Aufstockerin (RN31). Da geht natürlich trotzdem gar nichts mit Mindestunterhalt. Das Amtsgericht sieht das anders.
Schwerer Schock: Beschwerde auch vom OLG zurückgewiesen. Sie muss sich um besser bezahlte Stellen bemühen. Für den Umgang kriegt sie sogar Rabatt, sie müsse nur zu 80% arbeiten, da sie ja Zeit für den Umgang braucht. Interessant. Damit kommt ihr das Gericht so weit entgegen wie einem Vater noch nie. Doch alle Bemühungen des Gerichts, irgendwas zu drehen reichen nicht: Mindestunterhalt ist fällig.