Doch, können die. Unterhaltsansprüche gehen allem anderen vor.
Wie kommst du auf die unverschämte Frechheit, studieren zu wollen wenn du mit einem Vollzeitjob Einkommen für Unterhaltszahlungen generieren könntest?
So oder ähnlich wird das Familiengericht argumentieren. Und dir eine Einkommensfiktion setzen. Das heißt, Richterlein nimmt einfach mal an, du könntest 4.000 Euro netto im Monat verdienen, und dem entsprechend die Unterhaltshöhe festsetzen. Kannst dir ja einen Zweitjob suchen, z.B. übers Wochenende an der Tanke arbeiten, wenn dein Vollzeit-Job nicht reicht.
Pläne für ein Studium? Lachnummer. Studieren kannst du dann wieder, wenn du keine Unterhaltsverpflichtung mehr an der Backe hast. Wie gesagt, Unterhalt geht vor allem anderen.
Wie kommst du auf die unverschämte Frechheit, studieren zu wollen wenn du mit einem Vollzeitjob Einkommen für Unterhaltszahlungen generieren könntest?
So oder ähnlich wird das Familiengericht argumentieren. Und dir eine Einkommensfiktion setzen. Das heißt, Richterlein nimmt einfach mal an, du könntest 4.000 Euro netto im Monat verdienen, und dem entsprechend die Unterhaltshöhe festsetzen. Kannst dir ja einen Zweitjob suchen, z.B. übers Wochenende an der Tanke arbeiten, wenn dein Vollzeit-Job nicht reicht.
Pläne für ein Studium? Lachnummer. Studieren kannst du dann wieder, wenn du keine Unterhaltsverpflichtung mehr an der Backe hast. Wie gesagt, Unterhalt geht vor allem anderen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1