21-12-2020, 04:14
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Das gilt aber doch nur, falls ich die Unterhaltsansprüche nicht bedienen kann, oder? Ich meine den KU werde ich so oder so zahlen müssen. Das ist klar. Und Betreuungsunterhalt dann die ersten Jahre halt auch, aber warum MUSS ich denn Auskunft über meine gesamtes Vermögen geben, wenn ich doch brav meine Beiträge zahle? Das ist doch nur der Fall, wenn ich nicht zahlen kann, oder?
Macht mir gerade ein wenig Angst. Werde auf jedenfall erstmal eine fünfstellige Summe unter mein Kopfkissen legen.
Das gilt aber doch nur, falls ich die Unterhaltsansprüche nicht bedienen kann, oder? Ich meine den KU werde ich so oder so zahlen müssen. Das ist klar. Und Betreuungsunterhalt dann die ersten Jahre halt auch, aber warum MUSS ich denn Auskunft über meine gesamtes Vermögen geben, wenn ich doch brav meine Beiträge zahle? Das ist doch nur der Fall, wenn ich nicht zahlen kann, oder?
Macht mir gerade ein wenig Angst. Werde auf jedenfall erstmal eine fünfstellige Summe unter mein Kopfkissen legen.