02-12-2020, 11:47
(02-12-2020, 10:51)BlauerWolf schrieb: mehrmalige Auskunftsplicht, weil das JA mit seinen Aufgaben nicht hinterherkommt ist nicht zulässig
Kannst Du das bitte mal erläutern was Du damit genau meinst und die Rechtsquelle angeben. Bei mir verlangen die aktuell eine weiteres Jahr Auskunft und begründen es mit der Vermutung einer Einkommenssteigerung, weil ich mir eine Fristverlängerung bei Gericht geholt habe und als Begründung eine starke berufliche Einbindung angegeben habe.
Das Thema 10% Steigerung kenne ich.