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Fallstricke der kurz bevorstehenden Flucht 3.0
#83
(14-12-2020, 00:41)IPAD3000 schrieb: Was ich ihr nicht verraten hab, dass ich ja wegen meiner Erwerbsunfähigkeit wahrscheinlich auch Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt hätte. Schließlich war meine Erkrankung eheprägend, und es ist nicht absehbar, wann oder ob ich je wieder arbeitsfähig werden würde. Die Vereinbarung im Ehevertrag zum nachehelichen Unterhalt sind nicht auf Unterhalt wegen Krankheit anzuwenden, da sittenwidrig, von daher ständen die Chancen da nicht schlecht. Wenn ich auch das falsche Geschlecht mitbringe. Die Ehe besteht jetzt seit 6 Jahren, ich denke, das reicht um mich des Unterhaltes bedienen zu können, wenn ich wollte.

Da wäre ich mir nicht so sicher, sofern deine EU-Rente 960 EUR übersteigt. Damit ist dein Mindestbedarf gedeckt. Sicher sitenwidrig wärs erst, wenn du in den Sozialleistungsbezug fallen würdest. Ausserdem bist du ein Mann und über die geschlechtsspezifische "Behandlung" unserer Spezialjuristen weisst du ja wie alle Trennungsväter Bescheid.

Seltsam, die meisten Männer, die Eheverträge abschliessen, tun das in Konstellationen, in denen das ein gravierender Nachteil für sie ist. Ohne Ehevertrag wäre die Sache jetzt eindeutiger und positiver für dich.

Ich würde mir jetzt was ganz anderes überlegen: Versorgungsausgleich ist ja nicht ausgeschlossen. Also würde ich die Ehe weiter laufen lassen, aber auf Distanz. Die Ehedauer ist ein Faktor, der für dich spielt. Ansonsten ändert sich nichts.
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RE: Fallstricke der kurz bevorstehenden Flucht 3.0 - von p__ - 14-12-2020, 11:29

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